Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer auÃerordentlich (fristlos) gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die auÃerordentliche Kündigung ist sowohl bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit als auch auf unbestimmte Zeit möglich.
Ein wichtiger Grund, der zur auÃerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, liegt laut Gesetz vor, »wenn Tatsachen vorliegen, die dem Kündigenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bis zu dessen anderweitiger Beendigung zugemutet werden kann«. Eine auÃerordentliche Kündigung kommt somit nur bei ganz schwerwiegenden PflichtverstöÃen in Betracht.
Beispiel: Die auÃerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann bei beharrlichen VerstöÃen gegen ein Alkoholverbot, bei Diebstahl, wiederholten Unpünktlichkeiten, Vortäuschen einer Krankheit oder bei VerbüÃung einer längeren Haftstrafe in Betracht kommen.
Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen. Die auÃerordentliche Kündigung kann beispielsweise bei wiederholter ausbleibender oder unpünktlicher Bezahlung des Gehalts, bei Gesundheitsgefährdung oder bei einer sexuellen Belästigung durch den Arbeitgeber zulässig sein.
Eine auÃerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maÃgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.
Gesetzliche Grundlage: § 626 BGB
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