Richtig teuer wird es, wenn ein Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt. Dabei blitzen Ãberwachungskameras gleich zweimal: einmal, um nachzuweisen, wann die Haltelinie überfahren wurde und ein zweites Mal, um zu belegen, dass in die Kreuzung eingefahren wurde. Wer nicht in die Kreuzung einfährt, sondern nach Ãberfahren der Haltelinie sofort hält oder zurückstöÃt, begeht keinen RotlichtverstoÃ. Er kann aber wegen Ãberfahrens der Haltelinie belangt werden.
Wer eine rote Ampel überfährt, begeht eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die entsprechend streng geahndet wird. Allerdings ist rote Ampel nicht gleich rote Ampel. Beim Rotlichtverstoà wird nämlich auch berücksichtigt, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoà unterschieden.
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