Steuerberatung
Die Erstellung aller deutschen Steuererklärungen stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeiten dar. Insbesondere die Erstellung der privaten Einkommensteuer-Erklärungen wie auch die damit zusammenhängenden Erklärungen (z. B. NV-Bescheinigung für die Banken) erledigen wir gern für unsere Mandanten.
Die reine Steuerberatung beinhaltet die Erfassung, Analyse und Präsentation von Beratungsinhalten rund ums Steuerrecht. Schwerpunkte sind hier das Unternehmenssteuerrecht, die Einkommensteuer und die Erb- bzw. Schenkungsteuer. Dabei legen wir Wert auf eine steueroptimimale Gestaltungsberatung, welche die Belange unserer Mandanten berücksichtigt.
Auch unterstützen wir unsere Mandanten in der Durchsetzung von strittigen Steuerrechtsfragen im Rahmen von Rechtsbehelfen gegenüber dem Finanzamt.
Rechtsberatung können wir aus standesrechtlichen Gründen nicht anbieten.
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Schwerpunkte